Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand August 2022)

Allgemeines
Die folgenden AGB gelten ausschließlich für die Musikdienstleistung und die Fotografie. Gesondert steht weiter unten noch ein Absatz zu den Webservices, der Ausleihe von Geräten und der Technikbetreuung in externen Objekten.
Der Musikunterhalter/ Fotograf wird im Folgenden kurz DJ/ Fotograf genannt.

Gema
I.d.R. werden nur private Feste von mir betreut. Sollte in irgendeiner Weise eine dieser Veranstaltungen öffentlichen Charakter haben, so ist der Veranstalter, nicht der DJ, verpflichtet, dafür die entsprechenden Gema-Gebühren zu entrichten.

Aufbau/ Abbau
Zeiten für Auf- und Abbau sind nicht Rechnungsbestandteil, werden also nicht abgerechnet. Ausnahmen machen kleinere Fotoarrangements.
Der Aufbau findet regulär 1 Stunde vor dem abgesprochenen Veranstaltungsbeginn oder, nach Absprache, früher statt.
Die Räumlichkeiten müssen zu diesem Zeitpunkt frei zugänglich sein!
In annehmbarer Reichweite (nicht mehr als 15m) muss eine, ausreichend abgesicherte, Steckdose (16A) zur Verfügung stehen (Licht am besten über eine zweite, getrennt abgesicherte, Steckdose). Der Aufbauort muss trocken, stabil, überdacht und zumutbar sein.
Sofern überdacht und zumutbar, sind Veranstaltungen im Freien möglich!

Bezahlung/ Rechnung
Die Bezahlung findet per Überweisung bis eine Woche vor Veranstaltungstermin statt. Bei Barzahlung zur Veranstaltung, zunächst mit 25% Anzahlung im Vorfeld der Veranstaltung (Vorgespräch/ Vertragsschluss). Zu Beginn der Veranstaltung wird dann der Rest des Betrages bezahlt (Quittung). Vor der Veranstaltung muss der Vertrag(Auftrag) geschlossen werden, auf dem dann auch die Anzahlung vermerkt ist.
Die Rechnung wird nach der Veranstaltung erstellt (da ggf. Zusatzleistungen aufgeführt werden müssen) und per Email oder Post versandt.
Die Anzahlung wird in jedem Fall einbehalten, falls die Veranstaltung abgesagt wird. (Corona Sonderregelung weiter unten!) Im Fall von Vorabüberweisungen (volle Summe) werden dann die übrigen 75% zurück überwiesen. Bei Rechnungszahlung gilt ein Zahlungsziel von 7 Tagen oder wie auf der Rechnung angegeben.
Gutscheine müssen immer unmittelbar nach Rechnungsstellung bezahlt werden. Jeder Verzug führt hier zur Entwertung des Gutscheins.

Verpflegung
Für den Zeitraum der Dienstleistung werden dem DJ annehmbare Mahlzeiten sowie eine normale Menge an (nicht alkoholischen)Getränken zur Verfügung gestellt. Sollte das nicht möglich sein, so wird eine Verpflegungspauschale von 20 Euro (ggf. mehr) erhoben.

Bekleidung
Veranstaltungen werden regulär in ordentlicher, intakter Alltagskleidung betreut. Sollte es gewünscht werden, besteht die Möglichkeit im Anzug zu erscheinen. Die Reinigung des Anzugs wird dann auf der Rechnung mit pauschal 20 Euro beaufschlagt.

Zugang zur Technik
In jedem Fall ist die Technik nur durch den DJ zu bedienen. Gegebenenfalls wird eine Person in grundlegende Funktionen eingewiesen (Lautstärke, Mikrofonbedienung), welche dann auch nur diese Tätigkeiten ausüben darf!
Sollte terminbedingt ein Aufbaugehilfe gestellt werden, so hat dieser auf direkte Anweisung des DJs Aufbautätigkeiten auszuführen.
Während der Veranstaltung ist der Veranstalter verpflichtet dem DJ ein problemloses Arbeiten zu ermöglichen (z.B. Belästigungen durch betrunkene Personen unterbinden).

Haftung/ Ersatz/ Ausfall/ Abbruch
Für Schäden, die durch den Gastgeber/ Veranstalter, deren Personal, Gäste oder deren Kinder entstehen, muss Ersatz im Wert für die Neubeschaffung vergleichbarer Geräte oder deren Reparatur geleistet werden.
Für kosmetische Makel die auf zuvor genannte Personen zurückzuführen sind, muss Ersatz in Höhe der Instandsetzungskosten geleistet werden.
Der Vertrag ist für beide Seiten bindend und ist in jedem Fall zu erfüllen. Ausnahmen bilden hier Hinderungsgründe der höheren Gewalt (z.B. Nichterreichen des Veranstaltungsortes wegen Unwetters, Stromausfall zu Beginn der Veranstaltung, etc.). Sollten in diesem Fall Kosten für den DJ entstanden sein (z.B. Anfahrt), so wird die Anzahlung einbehalten.
Sollte die Dienstleistung bis zu 50% erfüllt sein, werden 50% der Gage einbehalten. Alles darüber gilt als abgeleistet und ist nicht rückerstattungsfähig.
In jedem Fall obliegt dem DJ die Einschätzung, ob die Dienstleistung erbracht werden kann. Sollten schwerwiegende Gründe für einen frühen, erzwungenen Abbruch sprechen (z.B. eine Schlägerei), so gilt der Vertrag durch den DJ als erfüllt. Eine Rückzahlung ist dann nicht mehr möglich!

Corona Sonderregelung
Sollte die Veranstaltung von Amtswegen nicht stattfinden dürfen, so wird die Anzahlung zurückerstattet. Sollte die Veranstaltung aufgrund organisatorischer oder privater Gründe in Zusammenhang mit der Corona-Krise, welche in den Zuständigkeitsbereich des Veranstalters/ Auftraggebers fallen, nicht stattfinden können, so wird mindestens 50% der Anzahlung als Vorbereitungsentschädigung einbehalten.

Fotografie und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält nach Abschluss des Shootings (binnen 48 Stunden) alle erstellten Fotos in digitaler Form. (CD/DVD, USB-Stick, Bereitstellung im Internet)
Ein pauschales Recht auf ausgedruckte oder bearbeitete Fotos besteht nicht. Sofern nicht anders im Auftrag vermerkt.
Die erlaubte Nutzung durch den Auftraggeber (Nutzungsrechte) umfasst jegliche private und nichtkommerzielle Form für alle abgebildeten Personen. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte zur kommerziellen Nutzung bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Fotografen! Bei nichtkommerzieller Veröffentlichung (z.B. Präsentation auf Schul-Website oder als Leserbeitrag in der Zeitung) muss die Quelle genannt werden! (Z.B. „Quelle: Thomas Gerczack“ oder mittels der Website „www.musik-foto-service.de“.)
Ein Zuwiderhandeln zieht in jedem Fall rechtliche Konsequenzen nach sich.
Bei reinen Partyfotos entfällt die Frage der Nutzungsrechte da alle Bilder der Veranstaltung dem Auftraggeber übergeben werden. Eine dauerhafte Speicherung/ Nutzung findet durch den Fotografen nicht statt.
Abweichende Nutzungsregelungen müssen in Auftrag/ Rechnung klar definiert werden.

Besonderheiten zum Webservice
Der Auftraggeber erhält einen speziell auf ihn zu geschneiderten Auftrag/ Vertrag. Darin müssen Umfang der Arbeiten oder Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten und ggf. deren Umfang eindeutig hervorgehen. Sowie unter Umständen anfallende Zusatzkosten für Änderungen. Ein Übergabe/Übernahmeprotokoll hält die Erfüllung größerer Projekte fest.
Kostenlose Werbeaufträge, wie Website gegen Werbeerlaubnis bedürfen nicht der Schriftform und enden sobald ein Vertragspartner dies schriftlich (z.B. per Email) zum Ausdruck bringt.
Die Bereitstellungsgarantie für Domain-, Website- und Emailservice bezieht sich immer auf die bei ALL-INKL.com angegebenen Zeiten. Solange der Auftraggeber die Gebühren im Voraus bezahlt, hat er Recht auf den Bestand des Hostings für Domain, Website und Email.
Sollten Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden, erfolgt eine Erinnerung in Schriftform. Danach wird das Vertragsverhältnis aufgelöst und der Speicherplatz/ die Domain anderweitig vergeben. Daten die bis dahin nicht gesichert wurden, sind dann unwiederbringlich verloren.

Hinweis zur DSGVO
Der DSGVO geschuldet muss ich hier darauf hinweisen, dass während des Fotografierens personenbezogene Daten erhoben werden. Also Daten zur Person (Foto) und dem Ort und der Zeit (Metadaten). Sollten Sie selbst fotografiert werden, so erklären Sie sich bei Vertragsschluss mit den erhobenen Daten einverstanden. Sollte ich eine Veranstaltung (Hochzeit, Jugendweihe, etc.) für Sie fotografieren, so sind Sie als Auftraggeber dafür verantwortlich alle teilnehmende Gäste, Vermieter, Angestellte und Dienstleister darüber zu informieren, dass Fotos entstehen. Sollte sich jemand gegen Fotos aussprechen, so muss ich im Vorfeld rechtszeitig darüber informiert werden. Sollte eine gewerbliche Nutzung vorgesehen sein, so muss der Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte einholen. (Gern unterstütze ich hier mit der Bereitstellung eines entsprechenden Formulars.)
Die digitale Bereitstellung passiert ausschließlich über geschützte Anbieter, auf die man nur mit Passwort oder einen bestimmten Link zugreifen kann.
Sollten Sie Fotos von Personen in sozialen Netzwerken online stellen, so müssen Sie natürlich vorher auch deren Einverständnis einholen.

Vermietung von Equipment
Bei Vermietung von Geräten über 100€ Warenneuwert wird immer eine Kaution erhoben, welche bis zur Prüfung der Unversehrtheit und Funktion einbehalten wird. Wurde alles geprüft und als „i.O.“ festgestellt, wird die Kaution unmittelbar wieder ausgezahlt. In der Regel in der gleichen Form wie bei der Einzahlung.
Bei Beschädigungen und Ersatzkauf, die den Wert der Kaution übersteigen, werden alle weiteren Kosten dem Mietnehmer in Rechnung gestellt.
Ab Warenempfang bis zur Rückgabe haftet der Mietnehmer in vollem Umfang für die gemietete Technik. Schadenersatz an „Dritte“ muss der Mietnehmer eigenständig durchsetzen.
Die Kaution kann bei starker Verschmutzung zur Deckung der Reinigungskosten teilweise oder ganz einbehalten werden. Die Reinigung wird mit mindestens 35€/h plus Reinigungsmittel angesetzt.
Zur Übergabe wird die Technik vorgeführt und der Mietnehmer in die Handhabung eingewiesen. Trotzdem wird um einen schonenden Umgang mit der Technik gebeten, falls etwas nicht gleich funktioniert wie es soll. Gegebenenfalls rufen Sie beim Vermieter an.
Wird die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgegeben (Es zählt die vereinbarte Zeit im Mietvertrag/ Rechnung.) fällt ab 1h Überziehung eine weitere Tagesmiete an. Bei Anschlussvermietung verringert sich der Überziehungszuschlag ggf. nach Aufwand.

Technikbetreuung/ Techniknutzung externer Anbieter
Die Technikbetreuung und -nutzung von Anlagen und Geräten anderer Locations und anderer Dienstanbieter birgt immer die Gefahr, einer Fehlnutzung, da es sich nicht um eigene Technik handelt. Es kann daher nicht erwartet werden, dass der DJ die gleiche Routine und Geschwindigkeit wie bei der Bedienung der eigenen Technik an den Tag legt. Dazu kommt ein gehöriges Maß an Vorsicht, da die Anlage ja mehr oder weniger unbekannt ist.
Sollten es technische Probleme geben, die zu Verzögerungen im Ablauf oder zum Abbruch der Veranstaltung führen, welche auf die vorhandene Technik zurückgeführt werden können, kann das nicht der Technikbetreuung/ dem DJ zulasten gelegt werden. Im Fall von Technikversagen sind alle Ersatzansprüche an den Vermieter der Technik/ Location zu stellen.

Änderungen/ Gültigkeit
Diese AGB gelten in der aktuellen Form, wie sie auch jedem Vertrag beiliegen. Kommt es zwischenzeitlich zu Änderungen, so gelten die AGBs wie bei Vertragsschluss oder nach individueller Anpassung im Vertrag. In jedem Fall gelten sie nachrangig zu im Auftrag geschlossenen Vertragspunkten.